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Verdoppelung der ÖPUL Prämie bei Produktion auf Substrat

Ein Artikel von Ing. Philipp Prock/LK Wien | 05.12.2016 - 09:18
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Im Agrarumweltprogramm ÖPUL 2015 kam es zum Wegfall sämtlicher IP (Integrierte Produktion) Maßnahmen, da für gesetzliche Standards keine Abgeltung erfolgen darf.
Damit einhergehend war eine Verringerung der Teilnahme am Agrarumweltprogramm.

Seitens der Europäischen Kommission wurde die Möglichkeit geschaffen, Änderungswünsche zum bestehenden Agrarumweltprogramm ÖPUL 2015 einzubringen.
Ök.-Rat Ing. Franz Windisch, Präsident der Landwirtschaftskammer Wien, setzte sich intensiv dafür ein, Verbesserungen für die Wiener Landwirtschaft insbesondere für den Wiener Gartenbau zu erreichen. So konnte vor allem für Gartenbaubetriebe ein wesentlicher Erfolg bei der ÖPUL 2015 Maßnahme „Einsatz von Nützlingen im geschützten Anbau“ erzielt werden.

Doppekte Prämie

Es kommt zu einer Verdoppelung der ÖPUL Prämie des Einsatzes von Nützlingen für Flächen unter Glas und Folie, auf denen in Topf- oder Substratkultur produziert wird. Die Prämie wird ab dem 1.1.2017 von 1.000 auf 2.000 Euro je Hektar angehoben.
Unabhängig davon erfolgt auch eine Abgeltung für Flächen unter Glas und Folie für den Einsatz von Nützlingen bei Produktion auf gewachsenem Boden. Die Prämie beträgt hierbei 1.000 Euro je Hektar.
Nicht förderfähig sind Verkaufs-, Schau- und Lagerflächen.
Gefördert werden Kosten und Einkommensverluste, die durch den Einsatz von Nützlingen im geschützten Anbau entstehen.

Teilnahmevoraussetzungen der Maßnahme

  • Mindestens 0,5 Hektar Fläche im geschützten Anbau im ersten Teilnahmejahr (2017) – Laufzeit der Maßnahme von 1.1.2017 bis 31.12.2021
  • Jährlicher flächendeckender Einsatz von Nützlingen in zumindest einem ganzen Glashaus bzw. ganzem Folientunnel (Kennzeichnung im Mehrfachantrag mit dem Code „NUE“)
  • Führen von schlagbezogenen Aufzeichnungen über Art und Menge der eingesetzten Nützlinge, Grund, Ziel und Datum des Einsatzes sowie die Entwicklung der Nützlinge

Herbstantrag 2016

Nutzen Sie die Chance der letztmaligen Beantragung der ÖPUL 2015 Maßnahme „Einsatz von Nützlingen im geschützten Anbau“. Für die Beantragung ist es erforderlich, einen Herbstantrag 2016 via eAMA bzw. im Wege der Landwirtschaftskammer Wien bis 15. Dezember 2016 zu stellen.