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Fachsprache

Inkassobegriffe, die Sie kennen sollten

Ein Artikel von Renate Stoiber (bearbeitet) | 28.09.2023 - 11:13

Egal welches Unternehmen Sie führen, das Einholen offener Forderungen kann eine zeitraubende Tätigkeit sein. Daher setzen viele Gläubiger auf Inkassodienstleister wie den KSV1870. Dieser Prozess braucht neben einem Verständnis der rechtlichen Rahmenbedingungen auch grundlegende Fachbegriffe, die von Experten verwendet werden. Die nachfolgenden Beispiele stellen wichtige Begriffe dar.

Forderung
Dabei handelt es sich um die Leistung, die ein Schuldner dem Gläuber bringen muss, z.B. wenn Ware geliefert aber noch nicht bezahlt wurde.

Verjährung
Forderungen haben eine Verjährungsfrist. Innerhalb dieser Frist kann der Gläubiger rechtliche Schritte einleiten, danach ist die Forderung nicht mehr gerichtlich durchzusetzen. In Österreich haben Geldforderungen eine Verjährungsfrist von 3 Jahren, wird trotz Verjährung bezahlt kann die Zahlung aber auch nicht mehr zurückgefordert werden.

Mahnwesen
Dabei handelt es sich um die Schritte, die ein Gläubiger unternimmt um säumige Kunden zur Begleichung der Forderung zu bringen, bevor er an ein Inkassounternehmen übergibt. Achtung: Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung zu mahnen! Meist erinnern Gläubiger aber zumindest einmal an die offene Forderung, die umgehend zu begleichen ist.

Gebühren
Die häufigsten Gebühren sind: Bearbeitungsgebühr, Evidenzgebühr, Mahngebühr, Anschriftenerhebung, Ermittlung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse und Wegentgelt. In der Gebührenverordnung sind in Österreich die Höchstsätze festgelegt, die ein Inkassoinstitut für die Tätigkeit zum Einziehen ausstehender Forderungen verrechnen darf. Sie regelt genau welche Arbeitsschritte und Maßnahmen in welcher Höhe verrechenbar sind, was sie sehr komplex macht.

Datenübermittlung
Informationen, die der KSV bei einer Übergabe der Forderung braucht: Rechnung oder Kontoauszug, Forderungshöhe, Verzugszinsen, Mahnspesen, Daten des Kunden (Firmenname bzw. Vor- und Nachname und Geburtsdatum bei Privatpersonen, Adresse, Telefonnummer, E-Mail), Daten des Gläubigers (Firmenname, Bankverbindung, Ansprechpartner, UID-Nummer, wenn vorhanden KSV1870-Nummer).

Forderungsbetreibung
Der KSV setzt bei der Forderungsbetreibung auf schriftliche Mahnung und Telefoninkasso. Die meisten säumigen Zahler reagieren bereits auf die erste Mahnung und begleichen die Forderung oder bieten eine Zahlungsvereinbarung an. Nach sieben Wochen Betreibung empfiehlt man den Kunden Klage oder Überwachungsinkasso, wenn eine Klage nicht gewünscht wird. Dann führt der KSV innerhalb der Verjährungsfrist weiterhin die Forderungsbetreibung durch.

Außergerichtliche Betreibung
Vor der Einleitung rechtlicher Schritte, versucht man eine außergerichtliche Einigung (Zahlung oder Zahlungsvereinbarung) zu erreichen. Ziel ist, rasch eine tragfähige Lösung für den Gläubiger und seinen Kunden zu erreichen.

Gerichtliches Inkasso
Wenn außergerichtliche Versuche scheitern, kann der Gläubiger rechtliche Schritte einleiten. Der gerichtliche Inkassoprozess kann die folgenden Schritte beinhalten: Auf die eingereichte Klage beim Gericht folgt Titel bzw. Urteil oder Zahlungsbefehl, wenn im Sinne des Gläubigers entschieden wird. Dann kann die Forderung mittels Exekution vollstreckt werden und die Verjährungsfrist steigt auf 30 Jahre. Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, die der Gläubiger ergreifen kann, umfassen z. B. Pfändung von Vermögenswerten und Gehaltsabtretung. Der formelle Prozess der Umsetzung dieser Maßnahmen heißt Exekutionsverfahren.

Dubioseninkasso
Darunter versteht man das weitere Betreiben einer ausstehenden Forderung zu der es ein Gerichtsurteil gibt, die aber nicht einbringlich ist. Ein Dubioseninkasso führt der KSV nur gegen persönlich haftende Gesellschafter oder Privatpersonen innerhalb der 30jährigen Verjährungsfrist.


Quelle: KSV1870-Blog