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Notfallzulassung von Vertimec Pro

Ein Artikel von Red. | 23.07.2018 - 10:30
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Die Zulassung ist bis 15.10.2018 aufrecht und gilt für Folgendes:

  • Gurke, Paprika, Melanzani: jeweils gegen Spinnmilben, max. 2 Anwendungen, 3 Tage Wartefrist
  • Tomaten: gegen Spinn- und Tomatenrostmilben, max. 2 Anwendungen, 3 Tage Wartefrist
Das Pflanzenschutzmittel ist schädlich für Nützlinge und bestäubende Insekten, kann gesundheitsschädlich sein und sollte daher nur bei tatsächlich starkem Schädlingsbefall angewendet werden. Nach Ablauf der Notfallzulassung, 15.10.2018, ist eine Lagerung nicht mehr zulässig.

Bronzefleckenkrankheit - tomato spotted wilt virus

500 Pflanzenarten aus mehr als 50 Pflanzenfamilien könne vom Tomatenbronzefleckenvirus befallen werden- am häufigsten betroffen sind Gemüsekulturen, Zierpflanzen und Unkräuter. Die Virusvektoren (Thripse) übertragen das Bronzefleckenvirus. Durch den internationalen Warenverkehr konnte sich das Virus weltweit ausbreiten. Die Übertragung erfolgt haupsächlich durch die Saugtätigkeit des Thripses. Die Thripse müssen 30 Minuten saugen um das Virus zu übertragen (Akquisitionszeit). Ist einmal ein Trips infiziert, kann er den Virus ein lebenlang übertragen aber nicht auf seine Nachkommen weitergeben.

weitere Übertragungsmöglichkeiten:

  • nicht rechtzeitig weggeräumte infizierte Pflanzenrückstände
  • vegetative Vermehrung von infiziertem Ausgangsmaterial
  • die mechanische Übertragung bei Pflegearbeiten
  • durch  Bewässerungssysteme
  • Unkräuter können ein dauerhaftes Virusreservoir darstellen und sollten daher regelmäßig bekämpft werden.
wichtige Erkennungsmerkmale von Bronzefleckenkrankheit:
  • Aufhellen der Blattadern
  • blasse, konzentrische Ringe an Blättern
  • bronzefarbene, lineare oder kreisförmige Flecken an Stängeln, Blättern oder Blattstielen
  • rundliche, scheibenförmige Flecken an den Früchten
  • organge verfärbte Kelchblätter
Empfehlungen zur Vorbeugung:
  • gesundes Pflanzenmaterial kaufen (stichprobenweise Laboruntersuchungen veranlassen)
  • Pflanzen mit Krankheitssymptomen aus den Beständen entfernen und verbrennen
  • alle Hygienemaßnahmen genau beachten
  • Vektoren (Thripse) sorgfältig bekämpfen
  • Unkräutbekämpfung
Es wird empfohlen bei sichtbaren Symptomen, die zuständigen Berater der Landwirtschaftskammer
zu kontaktieren.

Quelle: burgenländischer Gemüsebauverband