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© Tim Reckmann/pixelio.de

Registrierkassenpflicht sorgt für Verwirrung in der Landwirtschaft

Ein Artikel von Red. | 15.10.2015 - 07:58
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Für Franz Titschenbacher, Präsident der Landwirtschaftskammer Steiermark, ist die Registrierkassenpflicht für vollpauschalierte Landwirte vollkommen sinnwidrig. "Wir tun alles, um dieses Vorhaben abzuwenden", kündigt Titschenbacher an und fordert eine Verschiebung der Registrierkassenpflicht für Buschenschänker, Direktvermarkter und Urlaub am Bauernhof-Betriebe um ein Jahr.

"Vollpauschalierte landwirtschaftliche Betriebe, die Urprodukte wie beispielsweise Milch, Äpfel, Erdäpfel u.a. verkaufen, werden ohnehin mit 42 % vom Einheitswert ihrer selbstbewirtschafteten Flächen erfasst und entsprechend besteuert. Eine zusätzliche Registrierkassenpflicht für diese Betriebe ist eine völlig überflüssige Kostenbelastung, weil letztlich der Einheitswert für die Besteuerung zählt", kritisiert Titschenbacher scharf.

Das Finanzministerium geht nach letzter Information allerdings von einer Registrierkassenpflicht auch für Urproduktions-Umsätze vollpauschalierter land- und forstwirtschaftlicher Betriebe aus. Die Landwirtschaftskammer hat das Finanzministerium dazu um eine diesbezügliche Klarstellung gebeten.

Titschenbacher verlangt Verschiebung für betroffene Bauernhöfe um ein Jahr
Buschenschänken, Urlaub am Bauernhof-Betriebe und Direktvermarkter sind jedenfalls von der Registrierkassenpflicht betroffen. Hier moniert die Landwirtschaftskammer, dass es keine exakten Sicherheitsvorgaben für die Registrierkassen gibt.

"Obwohl der Manipulationsschutz erst 2017 in Kraft tritt, müssten jetzt schon Registrierkassen mit einer derartigen Sicherheitseinrichtung angeschafft werden. Das ist ökonomischer Unsinn und den betroffenen Bauernhöfen nicht zumutbar", bekräftigt der LK-Präsident und fordert eine Verschiebung der Registrierkassenpflicht für die betroffenen Betriebe auf Jänner 2017.

Quelle: OTS