14363489609797.jpg

© DI Ulrike Fassler

Kostengünstige Entsorgung von Folien und Pflanzenresten

Ein Artikel von Red. | 08.07.2015 - 11:20

Vorgaben bei Bestellung einer Mulde:

14363489609797.jpg

© DI Ulrike Fassler

Bedingung für die Bestellung einer Mulde ist die Bekanntgabe der Fraktion: eine Gratis-Kompostierung bzw. -Verbrennung wird bei einer sauberen Fraktion gewährleistet. Bei verschmutzten Fraktionen (z. B. Schnüre, Kunststoffe) beträgt die Verbrennung 44 Euro/t.

Kostenfreies Sammelsystem für organische Abfälle:

Was Blattabfälle und Grüngut anbelangt, stellt die MA 48 wieder ein kostenfreies Sammelsystem durch Bereitstellung von Biotonnen (770 L) und Biomulden (16 m3) zur Verfügung. Verunreinigungen sind streng untersagt. Clipse, Schnüre, Kunststoff und Steinwollewürfel dürfen nicht enthalten sein.
Achtung: Neu ist, dass auch keine Juteschnüre enthalten sein dürfen, da diese ebenfalls bereits als Verunreinigung gelten.

Besenreinheit ist Bedingung für die kostenfreie Entsorgung von Folien:

Schwarz/Weiß-Bodenfolien und AC-Folien können kostenfrei entsorgt werden, wenn diese sortenrein sind und nicht mit Materialien wie Steinwollwürfel, Clipsen, Schnüren aus Kunststoff oder Jute restverschmutzt sind.
Die Folien müssen Besenreinheit aufweisen, d.h. diese dürfen nicht mit Pflanzenresten, Erde oder Steinen verschmutzt sein. Die Folien dürfen außerdem nicht verschnürt sein.

Regelung für die kostenpflichtige Entsorgung von Folien:

Die kostenpflichtige Entsorgung von –mit den oben angeführten Materialien– verunreinigten Folien erfolgt in der Müllverbrennungsanlage (MVA) Pfaffenau.
Wenn die Qualität des Materials nicht den Vereinbarungen entspricht, wird dieses fotodokumentiert und die Kosten für die An- und Rücklieferung vom und zum Kompostplatz Lobau bis zur Müllverbrennungsanlage werden in Rechnung gestellt.

Insgesamt fallen bei einer Selbstanlieferung mindestens 117 Euro an, 233 Euro sind bei einer Abholung durch die MA zu bezahlen. Die zusätzlichen Kosten für die Verbrennung in der MVA Pfaffenau betragen 44 Euro/t.

Organisation und Verrechnung

Für die Organisation und Verrechnung ist das Servicereferat der MA 48 verantwortlich. Ein Lieferschein mit Zeitbegrenzung von ca. 1 Monat wird ausgestellt.


Quelle: LK Wien