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Der Kirschlorbeer, dessen Vertrieb in der Schweiz verboten wurde, steht nicht auf der Liste der Europäischen Union. Der IVG fordert daher mehr Sachlichkeit bei Diskussionen um invasive Pflanzenarten. (Symbolfoto) © Alexander Varbenov/Shutterstock.com

Deutschland

Mehr Sachlichkeit bei Diskussion um invasive Pflanzenarten

Ein Artikel von IVG/AP | 27.01.2025 - 10:53

Nach dem Verbot einiger vermeintlich invasiver Pflanzenarten in der Schweiz, gab es auch in Deutschland mediale Aufmerksamkeit gegen die entsprechenden Arten, ohne die dazugehörige kritische Einordnung. Teilweise wurden sogar Pflanzen als invasiv dargestellt, die nicht auf der maßgeblichen Verbotsliste der Europäischen Union auftauchen. Durch diese Berichterstattung gerieten bestimmte Pflanzen bei Verbrauchern in Verruf, was zu sinkenden Verkaufszahlen und Umsatzeinbußen bei produzierenden Gewerben in Deutschland führte. Um Schaden von den Unternehmen abzuwenden und deren wirtschaftliches Überleben zu sichern, wirbt der Industrieverband Garten (IVG) e.V. für eine Sensibilisierung und eine pragmatischere Handhabung des Themas.

Die Verbreitung invasiver gebietsfremder Arten stellt weltweit eine bedeutende Gefährdung für die biologische Vielfalt dar. Deshalb gibt es in der Europäischen Union eine Liste invasiver Arten, die von weitreichenden Besitz- und Handelsverboten betroffen sind. „Es kann jedoch nicht sein, dass eine komplette Art mit all ihren durch Züchtung veränderten Varietäten, die im Garten Verwendung finden, in Verruf gerät und pauschal verunglimpft wird“, so Philip Testroet, stellvertretender Geschäftsführer beim IVG. „Ein konkretes Beispiel ist hier der Kirschlorbeer, dessen Vertrieb kürzlich in der Schweiz verboten wurde, der allerdings gar nicht auf der Liste der Europäischen Union zu finden ist.“

Es sei zu bedenken, dass einige der Arten erhebliche Bedeutung für das Überleben ganzer Betriebe haben. „Solange eine Art nicht auf der Unionsliste geführt wird, gibt es auch keinen Raum für Spekulationen über Verbote. Demnach steht bei einer solchen Kampagne, wie sie derzeit gegen den Kirschlorbeer gefahren wird, auch die Prüfung von Schadensersatzansprüchen im Raum“, so Sebastian Heinje, stellvertretender Sprecher der IVG Fachabteilung Lebendes Grün.

Der IVG regt zudem an, die Diversität innerhalb jeder einzelnen Art genauestens zu betrachten. So gibt es innerhalb potenziell invasiver Arten zahlreiche gartenbaulich genutzte Zuchtformen, welche durch verminderten Wuchs, geringere Widerstandsfähigkeit in der Natur oder Sterilität zugunsten der Blütenform ihr Potenzial zur Invasion von Ökosystemen verloren haben. Generelle Verbote auf der Ebene der Art, die sämtliche Unterformen und Varietäten einschließen, sind demnach zu pauschal und unverhältnismäßig. „Wir hoffen in Zukunft auf eine sachlich und ideologiefrei geführte Diskussion, die neben der ökologischen auch die ökonomische Nachhaltigkeit in Betracht zieht und abwägt“, sagt Lothar Idelberger, Sprecher der IVG Fachabteilung Lebendes Grün.


Quelle: IVG