Bislang wurden nur einzelne Individuen des meldepflichtigen Japankäfers (Popillia japonica) im Dreiländereck gefunden. Laut dem kantonalen Pflanzenschutzdienst ist das Schadinsekt an zwei weiteren Stellen gefunden worden. Bei einem Fundort handelt es sich um eine größere Kolonie von Tieren. Die sog. Befallszone wurde rund einen Kilometer rund um die Fundorte gezogen. Im Umkreis von weiteren fünf Kilometern gibt es eine Pufferzone. Somit sind auch Teile der deutschen Gemeinden Grenzach-Wyhlen und Weil am Rhein im Landkreis Lörrach Beobachtungsgebiete. Der aus Japan stammende Käfer schädigt eine Vielzahl von Pflanzen und findet in europäischen Ländern optimale Bedingungen vor, v.a weil er hier keinen natürlichen Gegenspieler hat. Die EU stuft den Japankäfer als prioritären Quarantäneschädling ein. Jeder ist verpflichtet den Schädling zu melden. An rund 300 Pflanzenarten frisst der Käfer, dazu zählen Weinstöcke, Obstbäume und Rosen. Häufig bleiben nur die Blattadern übrig. Im Grünland und auf Rasenflächen verursachen die Larven erheblichen Schaden, denn sie fressen die Gräserwurzeln. Durch die neuen Sichtungen hat sich die Bedrohungslage für Deutschland verschärft, denn der Schädling könnte leicht aus den Befallsgebieten nach Deutschland eingeschleppt werden. Zum Beispiel als blinder Passagier an Fahrzeugen oder mit Pflanzen bzw. an Pflanzenteilen. Um eine Ansiedelung zu verhindern, wird nun auch die Bevölkerung um Hilfe gebeten. Sie soll verdächtige Käferfunde melden.
Erkennungsmerkmale
Der Japankäfer ist klein, etwa so groß wie eine Kaffeebohne. Er hat einen grün schimmernden Kopf und Halsschild sowie braune Flügeldecken. Er sieht dem heimischen, aber harmlosen Gartenlaubkäfer sehr ähnlich. Der Japankäfer hat allerdings fünf weiße Haarbüschel an jeder Hinterleibseite und zwei weiße Haarbüschel am Ende des Hinterleibs, wodurch er leicht zu erkennen ist. In den betroffenen Zonen werden Duftstofffallen aufgestellt, um ausgewachsene Käfer zu fangen und eine Ausbreitung zu verhindern. Im Kanton Basel-Stadt werden große Rasenflächen beobachtet, die von den Larven besiedelt sein könnten. Es darf kein Grünmaterial, Kompost oder Erde aus den Pufferzonen gebracht werden. Die schweizer und deutschen Behörden arbeiten eng zusammen, um eine Ausbreitung mit allen Mitteln zu verhindern.
Quelle: JKI