Unter dem Motto „Trockenmauern und die neue FLL-Richtlinie“ informierte Landschaftsarchitekt DI Peter Bedner aus Innsbruck die Besucher über die historischen Wurzeln, die regionalspezifischen Charakteristika und die bautechnischen Besonderheiten von Natursteinmauern sowie über die ausgearbeiteten Empfehlungen für die Errichtung und Pflege sowie Instandhaltung von Trockenmauern. Aus einer einstigen Notwendigkeit haben sich Trockenmauern zu einem Luxusgut entwickelt. Innerhalb eines Arbeitskreises wurden in Deutschland daher neue Richtlinien für diese alte Bautechnik aus-
gearbeitet. Diese haben nicht die Gültigkeit von Normen, jedoch besitzen sie in der Form abgesicherter Hilfestellungen europaweiten Empfehlungscharakter. Die Empfehlungen der FLL sind als Regeln der Technik zu verstehen. Bei rechtlichen Belangen kann auf die Einhaltung der Richtlinien Bezug genommen werden. Ihre Gültigkeit erstreckt sich über die Länder Deutschland, Österreich und Schweiz.
Die Finanzpolizei kommt
Wie man sich richtig verhält, wenn man als Unternehmer „Besuch“ von der Finanzpolizeit bekommt und in welchen rechtlichen Funktionen diese auftreten kann, erklärte in humorvoller Weise Mag. Bernhard Achatz, Arbeitsrechtsexperte an der Wirtschaftskammer Tirol. Wichtig sei es für den Betroffenen, sich über die mit dem Besuch verbundene Rechtsgrundlage sowie über die damit zusammenhängenden Rechte und Pflichten beider Seiten zu informieren. Diese Informationen müssen nach dem Finanzstrafgesetz dem Betroffenen vor Durchführung der Amtshandlung auch mitgeteilt werden.
Ursprünglich ausschließlich zur Kontrolle von illegaler Ausländerbeschäftigung initiiert ist die KIAB, die Kontrolle illegaler Arbeitnehmerbeschäftigung, seit Juli 2002 im Bundesministerium für Finanzen angesiedelt. Im Jahre 2004 erfolgte die Umbenennung von „Kontrolle illegaler Ausländerbeschäftigung“ in „Kontrolle illegaler Arbeitnehmerbeschäftigung“. Seit 1.1.2007 ist die KIAB als eigenständige Kontrolleinheit in den Finanzämtern angesiedelt. Diese Abteilung ist auf jegliche Art von „Schwarzarbeit“ spezialisiert. Ermittelt wird in steuerrechtlichen Angelegenheiten in Zusammenhang mit dem Finanzstrafgesetz, der Abgabenexekutionsverordnung und dem Normverbrauchsabgabegesetz bezüglich Abgabenhinterziehung und vollstreckbarer Steuerrückstände. Die Tätigkeit der Finanzpolizei beruht auf den gesetzlichen Grundlagen des Ausländerbeschäftigungsgesetzes (AuslBG), des Arbeitsvertragsrechtsanpassungsgesetzes (ARVAG), des allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (ASVG), des Lohn- und Sozialdumpinggesetzes (LSDG), des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AlVG), der Gewerbeordnung (GewO) sowie des Strafgesetzbuches (StGB).
Fassadenbegrünung –
Ein neues Arbeitsfeld?
Ein neuer Trend zeichnet sich im Garten- und Landschaftsbau ab. Neben den besonders im Stadtraum sehr nachgefragten Dachbegrünungen werden zunehmends auch Projekte zur Fassadenbegrünung durchgeführt. DI Martin Henneberg von der Firma Optigrün aus Deutschland referierte unter dem Motto „Fassadenbegrünung – Ein neues Arbeitsfeld für den GalaBau?“. Henneberg stellte durch die Präsentation bereits umgesetzter Projekte die möglichen Bauweisen und bereits marktgängigen Systeme an Begrünungsformen und Bewässerungssystemen verschiedener Anbieter vor. Bekannte Anbieter wie SemperGreen, ZinCo, 90degree sowie der französische Anbieter Le Mur Végétal mit dem renommierten Initator Patrick Blanc waren unter den Präsentationen. Abschließend stellte Henneberg das Angebotsspektrum und die Produktbesonderheiten des eigenen Unternehmens, wie die intelligenten Bewässerungssysteme von Optigrün vor. Sowohl die Fassadenelemente, die Pflanzen als auch die Tropfbewässerung können unabhängig voneinander an der Fassade entnommen und ausgetauscht werden. Mit einer Leerrohrverlegung kann das Bewässerungssystem bei Bedarf von der Seite her ausgetauscht werden. Das System ist für Innen- und Außenraumbegrünungen geeignet. Auch als Trennelement, Sichtschutz und Garteneinfassung ist es einsetzbar.
Wertschöpfung 2012 – DATA-
flor CAD-3D und -Business
Der zweite Vortragstag begann mit einer Vorstellung möglicher Wertschöpfungssteigerungen im GalaBau durch den Einsatz effizienter Softwaresysteme. Mag. Otmar Fischer von DATAflor Austria, Zell an der Pram/OÖ stellte das CAD-Programm Green Xpert und dessen Besonderheiten bei der Plan- und simultan damit verbundenen Kostenerstellung für Garten- und Landschaftsgestaltungsaufträge vor. Da das Programm sowohl Schnittstellen zu Internetportalen wie z. B. zu Google Earth als auch zu Vermessungssoftwaresystemen besitzt, lassen sich für die Planerstellung wichtige Daten leicht und schnell in die Bearbeitung integrieren. Wie sich die Produktivität auf der Baustelle managen lässt, welche zwischenmenschlichen Faktoren hierfür wichtig sind und inwieweit die Software bei der Wertschöpfungskalkulation unterstützend beitragen kann, darüber informierte DI Kurt Sachs. Mit DATAflor–Business lassen sich Projekte und Baustellenerfassungen ebenso wie Abrechnungen fertig getätigter Ausführungen schnell und übersichtlich darstellen. Laut Sachs wäre das Potenzial in der Gartengestaltung besonders in den nächsten fünf Jahren von einem stetigen Wachstum inbegriffen. Dieses Potenzial solle auch ausgeschöpft werden.
Das Nachbarschaftsrecht
aus gärtnerischer Sicht
Seit 2004 gibt es neue gesetzliche Bestimmungen im gärtnerischen Nachbarschaftsrecht. Neben einer Vorstellung von Gesetzesnovellierungen ermöglichte es der Vortragende Ing. Manfred Putz, Gerichtssachverständiger und Geschäftsführer des Verbandes der Tiroler Obst- und Gartenbauvereine an der LK Tirol, den Besuchern vor allem konkrete Fallbeispiele aus ihrer eigenen beruflichen Praxis vorzutragen und diese bezüglich der rechtlichen Bestimmungen zu hinterleuchten. Bevor eine Klage im Zusammenhang mit dem Entzug von Licht oder Luft eingebracht wird, muss gemäß § 433 Abs. 3 ABGB eine Schlichtungsstelle zum Zweck einer außergerichtlichen Streitbeilegung aufgesucht werden und ein Antrag nach § 433 Abs. 1 ZPO gestellt werden, wies Putz hin. Eine Klage ist nur zulässig, wenn nicht längstens innerhalb von drei Monaten ab Einleitung des Schlichtungsverfahrens, ab Einlangen des Antrages bei Gericht oder ab Beginn einer Mediation eine gütliche Einigung erzielt worden ist.
Kiesgärten richtig gestalten
Welch breite Sortenverfügbarkeit man bei der Gestaltung von Kiesgärten zur Verfügung hat und was man bei der Anlage und Pflege von Kiesgärten zu beachten hat, darüber informierte abschließend der renomierte Staudengärtner Christian Kress aus Ort/Innkreis/OÖ. Zahlreiche bereits umgesetzte Projekte wurden vorgestellt. Vor allem im öffentlichen Bereich bzw. für Verkehrsinseln eignet sich die Anlage von Kiesgärten. Kress ging insbesonders auf die Auswahlmöglichkeiten bei den Pflanzen ein und stellte empfehlenswerte Sortenbeispiele vor.