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Neue Önorm M6235 „Kleinbadeteiche“

Ein Artikel von Richard Weixler | 07.04.2008 - 08:58
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Mehr als 20 Fachleute – Hygieniker, Limnologen, Zoologen, Planer, Schwimmteichbauer, Beamte und Sachverständige – arbeiteten an der neuen Önorm mit. Seit Anfang 2008 ist der Entwurf soweit fertig, dass man davon ausgehen kann, dass die neue Önorm im Sommer erscheint. Auf Wunsch vieler Schwimmteichbauer wird es auch eine gebundene Ausgabe geben.

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Seit 1985 sind in Österreich mehr als 20.000 private und mehr als 300 öffentliche „Kleinbadeteiche“ errichtet worden – es war daher an der Zeit, die Errichtung mit einer Önorm für private Schwimmteiche und jener für öffentliche Kleinbadeteiche zu regeln. Das Verfassen der Önorm für private Schwimmteiche erfolgt weitgehend in Anlehnung an jene für öffentliche Kleinbadeteiche.

Anwendungsbereich
Die Önorm M6235 regelt die Anforderungen an künstlich angelegte, gegenüber dem Untergrund abgedichtete, mit oder ohne technische Einrichtungen, durch eine Wasserspende beschickte Teiche mit einer Fläche von höchstens 15.000 m², von welchem ein Teil des Gewässers zum Baden bestimmt ist, während der andere Teil der Regeneration des Wassers dient, und deren Wasseraufbereitung auf biologischer Basis erfolgt.
Diese Önorm gilt für Planung, Bau, Betrieb und Sanierung von Kleinbadeteichen, die unter die Bestimmung des Bäderhygienegesetzes fallen (wie z.B. Gemeinden, Hotels, Campingplätze, Wohnhausanlagen ab 5 Wohneinheiten, Gewerbebetriebe, Vereine).

Teiche und Badestellen an Gewässern mit mehr als 15.000 m² Fläche sind nicht Inhalt dieser Önorm, sie werden in Önorm M6230 geregelt.
Mehr als 50 Begriffe bezüglich Biologie, Bauweise und Technik von Kleinbadeteichen wurden genau definiert – ebenso erfolgte eine Definition, durch welche Parameter ein Schwimmteich überhaupt funktioniert, nämlich Biofilm, Zooplankton, Unterwasserpflanzen, Ufer-Röhrichtpflanzen, Benthos und Schwimm(blatt)pflanzen.

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„Natürliches“ Gewässer
Weiters wurde formuliert: „Biozönosen entsprechen denen eines natürlichen Gewässers, sie sollen eine möglichst hohe Artenvielfalt aufweisen und somit die ökologische Stabilität sichern. Das natürliche Nahrungsnetz – Produzenten, Destruenten bis Konsumenten zweiter Ordnung (ohne Fische – jedoch mit Lurchen und deren Larven) ist äußerst komplex und die Basis eines stabilen, biologischen Gleichgewichts im KBT.“

Planung
Auch diesem Kapitel wurde breiter Raum gewidmet, da den anwesenden Sachverständigen öffentliche Anlagen bekannt waren, deren Planung aus einer einfachen Bleistiftzeichnung auf einem Handzettel bestand. Gerade die Planung ist aber ein sehr wichtiger Schritt vor dem Bau von Kleinbadeteichen, vor allem, was die unzähligen Planungsdetails wie Aufbau und Funktionsweise eines Kleinbadeteiches, Flächenbedarf, Nutzungsmöglichkeiten, Pflegeund Wartungsaufwand sowie baulich und technische Anforderungen betrifft.

Dieses umfangreichste Kapitel umfasst mehr als sieben Seiten – damit das Bäderhygienegesetz richtig ausgelegt wird, ist an das Bundesministerium für Frauen und Gesundheit eine Anfrage gerichtet worden, was die Trennung von Badeund Regenerationsbereichen betrifft. Die Antwort war eindeutig: „Kleinbadeteiche müssen in einen Nutzungsund Regenerationsbereich gegliedert werden, wobei die beiden Bereiche aus einer Wasserfläche bestehen müssen.“

Dimensionierung
In dem Kapitel werden weiters die bodenstatischen Voraussetzungen, die Dimensionierungen und Aufteilung der Bereiche geregelt sowie die Themen Drainagen, Untergrund – Bodenvorbereitung, Randabschluss, Einbauten, Attraktionen, Abgrenzungen, Regenerationsbereich, Nutzungsbereich, Freiflächenund Nebenanlagen und Abdichtung. Auch über Material-Mindeststärken liegen detaillierte Zahlen vor.

Hydraulisch/technische Einrichtungen
„Kleinbadeteiche können mit oder ohne Technik betrieben werden – wird Technik eingesetzt, haben diese Einrichtungen die ökologische und hygienische Stabilität eines Kleinbadeteiches zu unterstützen sowie die Pflege und Wartung zu erleichtern. Umwälztechnik muss energiesparend und biologieschonend eingesetzt werden. Die dem Schwimmteichtyp Kategorie 1 bis 5 entsprechenden Biozönosen dürfen durch den Betrieb nicht geschädigt oder beeinträchtigt werden, die natürliche Selbstreinigung des KBT ist zu fördern.“
Genau geregelt ist der Einsatz von Pumpen, Umwälzmengen sowie von Skimmern, Überlaufrinnen und Überlaufwehren. Vor allem das Kapitel „Filter“ wurde sehr genau bearbeitet – einerseits die Kriterien für die Auswahl verschiedener Filter, z.B. mechanische Grobfilter und Feinfilter, Mikrofaserfilter und biologische Filter, andererseits Punkte wie Beschickung mit Wasser und die Verweildauer.

Teichsubstrat und Pflanzen
Auch dieses Kapitel wurde sehr umfangreich behandelt. Es wurde einerseits auf das Pflanzsubstrat eingegangen, andererseits auf die Anforderungen, die an die Pflanzen gestellt werden. Genau geregelt wurden die Pflanzzonen, die Gliederung des Regenerationsbereiches bei den verschiedenen Kategorien.

Wasserqualität
Auf Basis des Bäderhygienegesetzes wurde dieses Kapitel erarbeitet: „Es muss gewährleistet sein, dass das Wasser eines Kleinbadeteiches bei maximal zulässiger Belastung in bakteriologischer, parasitologischer, physikalischer und chemischer Hinsicht eine solche Beschaffenheit aufweist, dass keine Gefährdung der Gesundheit der Badegäste zu erwarten ist.“
Als Voraussetzung zur Einhaltung der Anforderungen an die Wasserqualität wird auf nachstehende bauliche und betriebliche Anforderungen verwiesen:
Mindestens ein Drittel der Oberfläche (bepflanzter Regenerationsbereich) ist von der Badenutzung auszuschließen. Außerdem bildet der Regenerationsbereich mit dem Badebereich eine Einheit und die Bereiche grenzen unmittelbar aneinander.
Die mittlere Tiefe des zum Baden bestimmten Teils hat mindestens 1,8 m zu betragen und Zutrittsbereich soll nur maximal ein Drittel der Uferlänge ausmachen. Fische dürfen nicht ausgesetzt und Wasservögel nicht geduldet werden. Auch Attraktionen sind nur insoweit zulässig, als durch sie keine zusätzliche kleinräumige Belastung auftreten darf. Als Nennbelastung werden mind. 10 m³ Wasser pro Badegast und Tag festgelegt.

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Desinfektion
Auch das Thema Desinfektion und Algenbekämpfung ist genau geregelt und zwar in der Form, dass Zusätze und Eingriffe, welche eine Schädigung der Biologie bewirken können, nicht vorgenommen werden dürfen. Darunter fallen vor allem schwermetallhaltige Produkte (z.B. Kupfer, Silber), Desinfektionsmittel (Chlor, Chlordioxid, Peroxid, Ozon, Biguanide), Fungizide, Algizide, UV Desinfektion und Ultraschallbehandlung.

Antrag auf Änderung
Einige Passagen aus dem Bäderhygienegesetz wurden nicht in die ÖNORM übernommen – in einem Schreiben an das Ministerium wurde um eine Änderung/Streichung einiger Gesetzestexte ersucht: Der Absatz „Frischwasserzufuhr muss bereitgestellt werden“ soll demnach gestrichen werden.
Bei der Festlegung von 10-20 m³ Wasservolumen pro Badegast ist eine Änderung auf 10 m³ beantragt worden. Auch die Punkte „Innerbetriebliche Kontrolle“, die „Täglich und periodisch zu erhebenden Parameter“, „Physikalisch chemische Parameter“ sowie „Bakteriologische Parameter“ wurden geregelt.

Im Anhang der Önorm gibt es eine Tabelle für die Richtund Grenzwerte der Untersuchungsparameter. Sämtliche Wartungsund Pflegearbeiten und der Betrieb wurden in dem Kapitel „Betrieb“ bearbeitet. Darunter fallen tägliche Wartungsarbeiten, Ausgleich von Wasserverlust, Pflegearbeiten und der Winterbetrieb.

Sanierung
Dieses Kapitel wird für Betreiber öffentlicher Schwimmteiche aktuell, deren Anlagen nicht gesetzeskonform errichtet wurden. So gibt es österreichweit mehr als ein Dutzend Kleinbadeteiche, wo der Regenerationsbereich räumlich vom Nutzungsbereich getrennt ist, bei anderen Anlagen ist der Regenerationsbereich kleiner als 33% und nicht so ausgeführt wie im Bäderhygienegesetz vorgesehen. Im Vorfeld einer Sanierung ist jeweils eine Befundaufnahme von einem Sachverständigen durchzuführen.
Im informativen Anhang sind allgemeine Schritte der Planung festgehalten. Weiters gibt es eine Musterbadeordnung und Beispiel eines Betriebstagebuches.